Kostenübernahme


Private Krankenversicherung und Beihilfe

In der Regel übernehmen die Privaten Kassen und Beihilfestellen eine Psychotherapie. Es wäre dennoch gut, einmal in den Vertrag zu schauen, in welchem Rahmen eine Psychotherapie abgedeckt ist und/ oder Ihre Kasse mit Hilfe der unten stehenden Übersicht zu befragen.
(Laden Sie hier das .Pdf - Dokument Übersicht Kostenerstattung GKV herunter)


Selbstzahler

Als Selbstzahler bleiben wir zusammen im Gespräch, welche Frequenz und Länge der Therapie sinnvoll erscheint. Auch hier richte ich mich bei der Honorarnote nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


Berufsgenossenschaften

Setzen Sie sich bitte vor Aufnahme der Therapie mit Ihrer entsprechenden Berufsgenossenschaft in Verbindung, um die Kostenübernahme zu klären.


Gesetzliche Krankenkassen

Da es sich um eine Privatpraxis für Psychotherapie handelt, übernehmen die Gesetzlichen Kassen die Kosten für die Therapie nur nach Prüfung im Einzelfall. Durch das sogenannte Kostenerstattungsverfahren gibt es u.U. die Möglichkeit, auch mit den gesetzlichen Kassen abzurechnen.


Sollten Sie keinen Erfolg bei niedergelassenen Therapeuten haben, empfiehlt es sich, die Absagen zu dokumentieren (Name, Datum, Uhrzeit und frühstmöglicher Behandlungstermin). Sollte Ihnen niemand einen Termin anbieten können, oder die Wartezeiten sehr lang sein, haben Sie nach §13 Absatz SBG V das Recht, auch bei einem gleichwertig ausgebildeten Therapeuten mit Privatpraxis eine Therapie erstattet zu bekommen.

Wichtig ist, vor Beginn der Therapie mit Ihrer Kasse zu sprechen! Eine rückwirkende Erstattung ist i.d.R. nicht möglich! Bei Fragen zum Kostenerstattungsverfahren helfe ich Ihnen gerne.